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Wenn Sie sichergehen möchten, im Alter gut versorgt zu werden und für den Todesfall alle Angelegenheiten geregelt zu haben, müssen Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Streitigkeiten im Krankheitsfall und beim Erbe haben schon viele Familien auseinander gebracht. Nicht zuletzt, weil im Bereich des Erbrechts oft Unkenntnis und Unklarheit über einzelne Sachverhalte und Fragen bestehen.
Die Bedeutung des Erbrechts und der Vorsorge hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. In den nächsten Jahren werden große Vermögenswerte an die nächste Erbengeneration übergehen. Als Folge hiervon werden streitige Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren zunehmen. Durch eine klare testamentarische / erbvertragliche Regelung kann dies weitestgehend vermieden werden.
Wir sind beratend und bei gerichtlichen Verfahren jeder Art im Bereich des Erbrechts tätig. Hierunter fällt insbesondere die Nachfolgeplanung (lebzeitige Übertragung, Testamentsgestaltung), die Vorsorgeplanung, die Durchsetzung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen (z.B. Pflichtteilsanspruch, Vermächtnis, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft) sowie die Testamentsvollstreckung. Unsere Beratung umfasst auch das internationale Erbrecht. Müssen Ansprüche im Ausland geltend gemacht werden, können wir auf einen Pool an Erbrechtsspezialisten des jeweiligen Landes zurückgreifen.
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