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Das Familienrecht regelt Ehe, Trennung und Scheidung sowie den damit zwangsläufig zusammenhängenden Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich, Hausrat, Familienheim etc.), Unterhalt, Sorgerecht sowie Umgangsrecht.

Angesichts der wachsenden Scheidungsquote und dem heutigen Leitbild der Ehe (Stichwort: Eigenverantwortung) sind die gesetzliche Regelungen des Güterrechts und der Scheidungsfolgen für viele Ehen unpassend. Durch einen Ehevertrag können Sie für den Fall der Trennung und Scheidung einverständliche Regelungen treffen und so z.B. die Zerschlagung Ihres Unternehmens verhindern.

Bei einer Trennung streben wir möglichst einvernehmliche und umfassende Regelungen an. Durch eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung werden jahrelange Prozesse vermieden, die kostenintensiv und psychisch belastend sind.

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