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In einer arbeitsteiligen Welt hört Rechtsberatung nicht an der deutschen Grenze auf. Ihre Lieferung nach Italien, Ihr Franchisevertrag mit einem englischen Hersteller oder Ihr Outsourcing in die Ukraine werden durch das internationale Recht geregelt. Mit dem Internationalen Privatrecht (âIPR“) klĂ€ren wir, welches Recht anzuwenden ist. Ist kein deutsches Recht anzuwenden, können wir aufgrund unserer Rechts- und Sprachkompetenz (Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch) eine erste EinschĂ€tzung abgeben und fĂŒr Sie mit einem Rechtsanwalt im Ausland ohne weiteres kommunizieren.
AuĂerdem spielt in den nun mehr 27 Staaten der EuropĂ€ischen Union auch das europĂ€ische Wirtschaftsrecht eine groĂe Rolle. Unsere Fachkenntnisse in diesem Bereich helfen Ihnen, zum Beispiel eine europĂ€ische Marke anzumelden oder das Produkthaftungsrisiko in der Schweiz zu beurteilen.
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